Auch Zuckerkranke dürfen Wein trinken, wenn dabei bestimmte Grenzwerte eingehalten werden. Ein Diabetiker-Wein darf demnach bis zu 20 Gramm Restzucker pro Liter enthalten, davon aber maximal vier Gramm Traubenzucker (Glucose). Weitere Grenzwerte betreffen den Alkohol (maximal 12 Prozent) und den Schwefelgehalt (maximal 150 Milligramm pro Liter). Auf Grundlage der “Health-Claim-Verordnung” der EU, die Gesundheitshinweise auf Etiketten ohne wissenschaftliche Grundlage untersagt, darf die Bezeichnung “für Diabetiker geeignet” aber nicht mehr verwendet werden.