Die Bezeichnung wird ausschließlich im Médoc (Anbaugebiet im Bordelais) verwendet. Wörtlich übersetzt heißt die Bezeichnung: bürgerliches Gewächs. Sie bezieht sich seit 2009 – anders als bei den Grands und Premiers Crus – nicht mehr auf die produzierenden Weingüter, sondern muss jahrgangsweise neu beantragt werden. Es sollen so überdurchschnittliche Weine gekennzeichnet werden. Voraussetzung für die Klassifizierung ist eine Betriebsgröße von mindestens 7 Hektar im entsprechenden Anbaugebiet.